Studium und Lehre
Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Veranstaltungen werden die möglichen Leistungsnachweise von den Dozierenden zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben. Diese orientieren sich an den Vorgaben, wie sie in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten sind. Neben der klassischen Form, dem Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit, ist es gerade auch im MA-Studiengang interdisziplinäre Medienwissenschaften angebracht, andere Medien und Formen zu nutzen. So bilden beispielsweise Internetprojekte, Filmprojekte und Video-(Game-)Essays das Spektrum der Leistungserbringung ab. Eine Leistung ist immer mit einer konkreten Lehrveranstaltung gekoppelt, ohne eine besuchte Veranstaltung kann keine Leistung erbracht werden.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die wir in die Kategorien Allgemeines und Medienprojekte untergliedert haben.
Allgemeines
Wie entwickle ich eine wissenschaftliche Fragestellung?
Den Kern einer jeden wissenschaftlichen Arbeit bildet die Fragestellung und ihre Bearbeitung mit wissenschaftlichen Quellen. Es handelt sich dabei, sehr vereinfacht gesagt, um die Beantwortung einer Frage. Wissenschaftliche Fragestellungen werden jedoch nicht irgendwie beantwortet, sondern auf eine bestimmte Weise. Das heißt, dass die Beantwortung einer wiss. Fragestellung einerseits wissenschaftlichen Kriterien genügt und andererseits in den wissenschaftlichen Kontext gestellt sind. Wie eine wissenschaftliche Fragestellung entwickelt werden kann, wird an dieser Stelle recht ausführlich beschrieben.
Wie viele Credit Points kann ich bekommen?
Die Regelung der Zusammensetzung und des Umfangs von Prüfungsleistungen ist in der jeweiligen Studienordnung festgelegt. In der Regel (in EW und BiWi) wird zwischen einer unbenoteten Studienleistung (3CP) und einer (un-)benoteten Prüfungsleistung (4CP), die sich auch aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen können, unterschieden. Ein Credit Point entspricht dabei ca. 30 Stunden Arbeitsaufwand.
Was passiert im Falle eines Täuschungsversuchs?
Immer wieder werden Arbeiten, z.B. Hausarbeiten, eingereicht, die beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen oder aus Büchern teilweise oder komplett abgeschrieben worden sind. Das ist ein Fall absichtlicher Täuschung. Sie verlieren dadurch das generelle Recht, in dieser konkreten Veranstaltung einen Leistungsschein zu erwerben. Sie haben darüber hinaus das Problem der moralischen Beschädigung: Ich würde es ablehnen, Sie in einer Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) zu betreuen oder Sie zu prüfen. Insofern schaden Sie durch eine solche Aktion nicht nur der Disziplin, sondern vor allem sich selbst.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ausarbeitung und Hausarbeit?
Eine Ausarbeitung baut auf einer zuvor gehaltenen Präsentation auf und gibt somit auch nur die Inhalte dieser wieder. Es empfiehlt sich, einen Schwerpunkt herauszugreifen und diesen vertiefend zu bearbeiten. Quellen sind hier natürlich anzugeben und in einem Literaturverzeichnis darzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass sowohl der Präsentation als auch der kleinen Hausarbeit eine Fragestellung zu Grunde liegt.
Beide Formate unterscheiden sich nicht nur im Umfang, sondern auch vom inhaltlichen Anspruch.
Eine Ausarbeitung dient dazu, ein Thema, das sie schon für eine Präsentation bearbeitet haben, noch einmal auszuformulieren und sich mit einem Aspekt vertiefend zu befassen. Dabei können Sie Argumentation und Struktur übernehmen, inhaltlich muss die Ausarbeitung nicht über das Themenspektrum einer Präsentation hinausgehen. Formal muss sie aber den gleichen wissenschaftlichen Kriterien genügen wie eine Hausarbeit.
Eine Hausarbeit muss insofern über den Inhalt einer Präsentation hinausgehen, da sie neben korrekten deskriptiven Anteilen Bezug zu weiteren thematischen Aspekten herstellt. Auch können Sie nach Möglichkeit ein eigenes empirisches Forschungsprojekt in Form von Interviews, Fragebögen oder anderer wissenschaftlicher Methoden einbringen. In jedem Fall soll ihre Argumentation zum Schluss auch durch Sie reflektiert werden. Es muss deutlich werden, dass Sie fähig sind Grenzen und Reichweite ihrer Ergebnisse abzuschätzen.
Wie ist eine Hausarbeit aufgebaut?
Eine schriftliche Hausarbeit ist die grundlegende Form der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem Thema. Die Auseinandersetzung erfolgt über eine Fragestellung, die unter der Nutzung wissenschaftlicher Quellen selbst zu entwickeln und in der Einleitung zu benennen ist. Wichtig ist dabei, dass die Fragestellung klar ab- und eingegrenzt wird. In einer Hausarbeit soll nicht ein umfassendes Thema wie „Medien und Gewalt“ allgemein behandelt werden, sondern ein ausgesuchter Aspekt/Bereich.
In der Regel wird in der Einleitung die Relevanz des Themas, die Fragestellung und der Aufbau der Arbeit erläutert. Im Hauptteil werden unter der Berücksichtigung wissenschaftlicher Quellen Aspekte des Themas beleuchtet, die zur Beantwortung der Fragestellung notwendig sind. Im Schlussteil werden diese Aspekte gebündelt, auf die Fragestellung zurückgeführt und ein Fazit gezogen.
Zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten, sowie für Abschlussarbeiten, können Sie einen Blick in entsprechende Hinweise zur Manuskriptgestaltung werfen.
Wie umfangreich sollten schriftliche Leistungserbringungen sein?
Der Umfang von schriftlichen Leistungen variiert in Abhängigkeit von der Art der Leistung. Abweichungen von +/-10% sind ohne Absprache möglich. Größere Abweichungen sollten vorher mit dem oder der Prüfer:in abgesprochen werden.
- 1200 Wörter Studienleistung
- 2500 Wörter Ausarbeitung (ergänzend zu Referaten oder Präsentationen)
- 4500 Wörter Hausarbeit
In welcher Form sind schriftliche Arbeiten einzureichen?
Schriftliche Arbeiten jeder Art sollten digital als PDF eingereicht werden. Je nach Vorgabe der Veranstaltung geben Sie Ihre Arbeit über den Lernraum oder per E-Mai ab.
Auch bei digitalen Einreichungen müssen Sie Ihrer Prüfungsleistung eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung anfügen.
Bis wann muss ich schriftliche Leistungen abgeben?
Die Fristen für die Abgabe von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen werden in den Veranstaltungen individuell festgelegt.
Generell gilt: Schriftliche Prüfungsleistungen, die zu Veranstaltungen im Sommersemester angefertigt werden, müssen spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Jahres abgegeben werden und schriftliche Prüfungsleistungen, die in Veranstaltungen im Wintersemester angefertigt werden, bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres abgegeben werden.
In begründeten Ausnahmefällen können Fristverlängerungen gewährt werden. Melden Sie sich dafür rechtzeitig bei Ihrer:m Prüfer:in.
Wie läuft eine mündliche Prüfung bzw. Thesenpräsentation ab?
Wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen möchten, sprechen Sie im Vorhinein ein Thema sowie einen Termin mit Ihrem bzw. Ihrer Prüfer:in ab. Während der Prüfung wird ein Beisitz vor Ort sein, der den Ablauf der Prüfung dokumentiert.
Bei einer mündlichen Prüfung bzw. einer Thesenpräsentation haben Sie die Möglichkeit, in einer 20-25 minütigen Präsentation Thesen zu zwei vorbereiten Themen vorzustellen. Bei der Themenwahl sollten Sie darauf achten, dass eines der beiden Themen theoretisch gelagert und das andere praxisorientiert ist. Diese von Ihnen vorbereiteten Thesen fungieren dabei als Gesprächsgrundlage für eine sich anschließende Diskussion mit Ihren Prüfer:innen.
Wie umfangreich sollten Präsentationen und Referate sein?
Für Studien- und Prüfungsleistungen gilt ein zeitlicher Umfang von ca. 20 min. Für die Prüfungsleistung ist eine zusätzliche Ausarbeitung abzugeben.
Wann erhalte ich meine Note?
Noten zu mündlichen Prüfungen werden Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt.
Für die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen hat Ihr:e Prüfer:in nach der gesetzten Abgabefrist bis zu 6 Wochen Zeit.
Medienprojekte
Was versteht man unter Medienprojekte?
Medienprojekte können allein oder in Gruppenarbeiten bearbeitet werden. Die Größe und der Umfang des Projekts hängt unter anderem davon ab, wie die Lehrveranstaltung konzipiert ist und welche Optionen Sie laut der entsprechenden Modulzuordnung haben.
Medienprojekte können Podcasts, Filmproduktionen, Video-Game-Essays, Internetseiten, Apps und andere Formate sein, die einen medienpädagogischen Bezug aufweisen und den kritisch-reflexiven Umgang mit Medien zum Mittelpunkt haben. Es geht vor allem darum, die Grenzen des geschriebenen Wortes zu überschreiten. Medienprojekte folgen ebenso wissenschaftlichen Standards, wie klassische Hausarbeiten.
Wie lang muss ein Filmprojekt sein?
Grundsätzlich fällt es schwer, eine zeitliche Vorgabe zu audiovisuellen Projekten zu geben, da hier verschiedene Faktoren, wie Größe der Arbeitsgruppe, Vorbereitung, Aufnahme, Gestaltung, Nachbearbeitung und Schnitt zusammenspielen.
Was ist ein Video-Essay?
Ein Video-Essay ist die Möglichkeit, sich einem Thema unter Zuhilfenahme audiovisueller Materialien zu nähern. Dabei werden die Grenzen der schriftlichen Arbeit überwunden und direkt mit medialen Belegen untermauert, um seine Argumentation und These zu unterlegen und zu beweisen.
Bis wann muss ein Videoprojekt eingereicht werden?
Video- und Filmprojekte, die im Sommersemester angefertigt werden, müssen spätestens bis Ende des Semesters, also bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.
Video- und Filmprojekte, die im Wintersemester angefertigt werden, müssen spätestens bis Ende des Semesters abgegeben werden, also bis zum 31. März des jeweiligen Jahres.
Was muss ich bei Internetprojekten beachten?
Ein Internetprojekt unterscheidet sich von einer Hausarbeit in der medialen Präsentationsform. Anstatt in einer linearen Textform können/sollen alle dem Medium spezifischen Möglichkeiten genutzt werden, sofern Sie bei der Bearbeitung des Themas hilfreich sind. Auch ein Internetprojekt beinhaltet eine wissenschaftliche Fragestellung, die analog der Hausarbeit herausgearbeitet wird.
Gibt es gestalterische Vorschriften bei der Erstellung von Internetseiten?
Nein, grundlegend gibt es keine expliziten Vorschriften bezüglich der Gestaltung von Internetseiten. Dennoch ist es ratsam, einige Hinweise im Sinne von Richtlinien zu beachten:
- Achten Sie auf die Ladezeiten der Website. Der Aufruf einer Seite im Netz erfordert oftmals das Laden zahlreicher zusätzlicher Dateien, große Dateien, wie etwa hochauflösende Bilder.
- Stellen Sie die Kompatiblität der Website mit unterschiedlichen Browsern sicher. User nutzen verschiedene Browser, um eine Seite zu betrachten. Daher ist es wichtig, dass die Zugänglichkeit gewährleistet werden kann. Ganz allgemein ist es sehr sinnvoll, die Website W3C-Konform zu entwickeln. Ein guter Weg, um mögliche Probleme zu erkennen und dann auch zu beheben, ist die Validierung des Markups.
- Behalten Sie die Benutzerfreundlichkeit der Website im Blick. Die Usability einer Webseite trägt maßgeblich dazu bei, den Inhalt interessant darzubieten. Wissenschaftliche Themen können eine hohe Komplexität annehmen. Insofern ist es sinnvoll, sich vor Beginn der Entwicklungsarbeiten über die Struktur und die Navigation der Seite ausführlich Gedanken zu machen.
- Wissenschaftliches Arbeiten. Auch bei einem Internetprojekt sind die Quellen zu zitieren und in einem Verzeichnis aufzuführen.
Arbeiten Sie mit dem Hypertextformat. Also nutzen Sie die Möglichkeit Links zu setzen, um den LeserInnen weitere Informationen zugänglich zu machen. Das ist insbesondere für Referenzangaben sinnvoll.
Welche Rolle spielen Programmierkenntnisse?
Sie müssen kein Webentwickler sein, um ausgezeichnete Internetprojekte zu verwirklichen. Sie können auch auf eine große Auswahl von Content Management Systemen zurückgreifen, um die Inhalte ihres Projektes zu präsentieren.
Möglicherweise ist diese Sammlung nützlicher Tools und Dienste zum Webdesign hilfreich.
Kann ich Podcasts oder andere Formate einbinden?
Ja, es ist sogar erwünscht, multimediale Elemente, wie Videos, Podcasts und andere Inhalte einzubinden, wenn diese für die Argumentation und Beantwortung der Fragestellung relevant sind. Das Netz lebt von der Verknüpfung verschiedener Quellen und Inhalte. Demzufolge ist es nur logisch, dass man die Hyperlinkstrukturen auch zielführend einsetzt.
Achten Sie dabei jedoch auf die geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen.